Welche Dinge darf man aus dem Hotelzimmer mitnehmen? | RPR1.

2022-07-15 17:32:18 By : Admin

Damit sich der Gast wohlfühlt und nicht selbst alles mitbringen muss, sind viele Hotelzimmer mit flauschigen Handtüchern, Bademänteln und Hausschuhen, aber auch jede Menge Kosmetikartikel wie duftende Duschgels, Shampoos und Körperlotions ausgestattet. Dabei werden die kleinen Fläschchen mit dem Logo des Hotels oder der Notizblock sowie Kugelschreiber gerne als Souvenirs in den Koffer gepackt und mit nach Hause genommen. Viele gehen davon aus, dass das ihr gutes Recht ist und keiner ist sich dabei bewusst, dass es sich hierbei eigentlich um Diebstahl handelt. 

"Rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen", heißt es laut "Welt" unter Berufung auf das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Begründung: Die Ausstattung des Zimmers ist nicht Teil der Buchung. Man kauft die Dinge in den Hotelzimmern also nicht. Das heißt, sie gehören zum Zimmer und nicht dem Gast. Dieser hat nur das Recht erworben, dieses Dinge vor Ort zu nutzen. 

Gebrauchsartikel wie Kosmetika oder Hygieneartikel sind manchmal im Hotelpreis inbegriffen, aber nicht immer. Streng genommen ist es also so, dass der Hotelgast nichts aus dem Zimmer mitnehmen darf - auch nicht angebrochene Kosmetikfläschchen. Doch hier drücken die Hoteliers gerne mal ein Auge zu. Geöffnete Tuben und Shampoos sowie Seife dürfen in der Regel mitgenommen werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der fragt einfach beim Hotelpersonal nach. Aus Hygienegründen dürfen halbvolle Fläschchen sowieso nicht mehr wiederverwendet werden und werden weggeworfen. 

Wer aber lieber ungeöffnete Fläschchen sowie neue Produkte mitnehmen möchte, wie etwa den Bademantel oder Kugelschreiber, der kann diese Andenken meist im Hotelshop kaufen oder man fragt an der Rezeption nach, ob man sie erwerben kann. Da diese Dinge, genauso wie die Handtücher und Bettwäsche, zu den Gebrauchsgegenständen gehören, sind sie Eigentum des Hotels. Wer sie einfach einsteckt, begeht Diebstahl. 

Liegen im Zimmer Bücher aus, dürfen diese vor Ort gerne gelesen, aber nicht mit nach Hause genommen werden. Eine Tageszeitung hingegen, darf ohne Bedenken einpackt werden. Auch Möbelstücke oder Bettwaren wie Decken und Kissen gehören zu den absoluten No-Gos sowie elektronische Geräte wie der Fernseher oder Lampen. 

Wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltsvereins berichtet, gibt es keine konkreten Zahlen darüber, wie oft Hotelgäste etwas mitgehen lassen. Christopher Lück, Sprecher des Hotelverbandes Deutschland (IHA) geht jedoch davon aus, dass Unternehmen durch Hoteldiebstahl ein Schaden in Millionenhöhe entsteht. "Gestohlen wurde wohl schon so ziemlich alles, von bequemen Hausschuhen, über Kissen und Bettwäsche bis hin zum Toilet­tensitz und Fernseher, Lampen und Pflanzen, Wandgemälden oder Glühbirnen."

Wird ein Gast beim Stehlen erwischt, droht ihm unter Umständen eine Anzeige sowie ein Strafverfahren, welches meist mit einer Geldstrafe beendet wird. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, ob sich die Person schon öfter etwas zuschulden kommen ließ und wie teuer der gestohlene Gegenstand war. In manchen Fällen handelt das Hotel lieber diskret und belastet die Kreditkarte des Gastes über den Betrag des eingesteckten Gegenstands. "Bei kleineren Gegenständen aber müssten Gäste wegen Geringfügigkeit nicht mit einer Anzeige rechnen", heißt es laut Rechtsportal. 

Um rechtlich gesehen auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Hotelgäste einfach nachfragen, ob sie gewissen Dinge mitnehmen dürfen. 

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